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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung und Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Liebesmotiv erstellten Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen. Soweit keine abweichenden und schriftlichen Geschäftsbedingungen getroffen werden, gelten diese AGB.

2. Unter Fotografien versteht Liebesmotiv alle hergestellte Bildwerke, unabhängig von der gestalterischen/technischen Form oder dem erzeugenden, bzw. vorliegendem Medium. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem erzeugten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG handelt.

3. Unter Film versteht Liebesmotiv alle hergestellte Filmwerke, unabhängig von der gestalterischen/technischen Form oder dem erzeugenden, bzw. vorliegendem Medium. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem erzeugten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Filmwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG handelt.

4. Liebesmotiv wird als alleiniger professioneller Fotograf oder Filmer am Hochzeitstag/Festtag beauftragt und hat Vorrang bezüglich der Positionierung von Kameras und zugehöriger Ausrüstung vor allen anderen Privatpersonen oder weiteren Fotografen/Filmern.

5. Liebesmotiv ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung von Fotografien oder Film gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung und der künstlerisch-technischen Darstellung frei. Reklamationen hierzu sind ausgeschlossen.

§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht

1. Liebesmotiv, als Fotograf oder Filmer, steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Zuge des Auftrages eigens gefertigten Fotografien oder Filmaufnahmen zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.

2. Liebesmotiv überträgt ein Nutzungsrecht der Fotografien und/oder des Filmmaterials an den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private und nicht kommerzielle Nutzung.

3. Die Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars an den Auftraggeber übertragen.

4. Bei Fotografien: Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial. Die Auswahl des Bildmaterials trifft Liebesmotiv. Die Abgabe von Rohmaterial (RAW-Dateien) ist ausgeschlossen. Die Daten werden nach dem Eingang beim Kunden 30 Tage aufbewahrt und danach gelöscht. Nach 30 Tagen sind keine Änderungen mehr möglich.

5. Bei Film: Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Filmmaterial. Der Umfang liegt im Ermessen von Liebesmotiv und der Einsatzdauer am Hochzeitstag/Festtag. Die Auswahl des Filmmaterials trifft Liebesmotiv. Situationen, die nicht im fertigen Film erscheinen sollen, sind innerhalb von 7 Tagen nach dem Hochzeitstag/Festtag mitzuteilen. Die Abgabe der Rohaufnahmen ist nicht möglich. Die Daten werden nach dem Eingang beim Kunden 30 Tage aufbewahrt und danach gelöscht. Nach 30 Tagen sind keine Änderungen mehr möglich.

6. Liebesmotiv wird das Recht eingeräumt eine Auswahl der besten Fotografien und/oder Filmausschnitte als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen und potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern zu zeigen. Liebesmotiv darf die Aufnahmen ohne Einschränkung für die eigene Website, Social Media, Musteralben, Ausstellungen/Messen und Werbeunterlagen verwenden. Der Auftraggeber spricht den Fotografen von Rechten Dritter vollumfänglich frei. Der Auftraggeber kann bei Übernahme der Bild- und/oder Filmwerke einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch Liebesmotiv ausdrücklich widersprechen.

7. Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.

§ 3 Vergütung

1. Für jeden Auftrag wird ein Honorar verlangt. Unbezahlte, fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotografien, Alben und Filme Eigentum von Liebesmotiv.

2. Wenn die Zeit für die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die Liebesmotiv nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten wird, erhöht sich das Honorar. Ebenso, wenn der Auftraggeber die Zeit des Auftrags am Hochzeitstag/Festtag selbst verlängert.

3. Eine Anzahlung dient der Sicherheit für den Auftraggeber und Auftragnehmer, erst durch sie kommt eine verbindliche Reservierung zustande. Sie ist vor der geplanten Hochzeit/Festtag zu bezahlen.

4. Bei einer Stornierung kann die Anzahlung komplett zurückerstattet werden, wenn Liebesmotiv einen gleichwertigen Auftrag für den geplanten Termin vereinbaren kann. Wenn ein geringerer Auftrag zustande kommt, wird Liebesmotiv die Summe der Differenz einbehalten und die restliche Summe der Anzahlung zurückerstatten. Wenn kein weiterer Auftrag vereinbart werden kann, weil Anfragen aufgrund des bestehenden Vertrages abgelehnt wurden, entsteht Liebesmotiv ein Vermögensschaden, der mit 70% der Anzahlung abgegolten wird.

5. Ausgenommen hiervon sind Krankheit des Auftraggebers/Brautpaars oder ein Todesfall in der Familie, die eine Stornierung der Hochzeit/Festtags zur Folge haben. Ein Nachweis der Begebenheit liegt im Ermessen von Liebesmotiv.

§ 4 Haftung

1. Für entstandene Schäden jeglicher Art bezüglich der Vertragserfüllung haftet Liebesmotiv nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Für Schäden oder den Verlust an digitalen Bilddaten haftet Liebesmotiv nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung, bzw. die bereits geleistete Rechnungssumme.

3. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von Liebesmotiv bestätigt worden sind. Liebesmotiv haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

4. Die Art und Weise des Versandes oder der Übermittlung von Bild- oder Filmmaterial bestimmt Liebesmotiv.

5. Die verbindlichen Reservierungen werden mit größter Sorgfalt geplant und organisiert. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die Liebesmotiv nicht zu vertreten hat, wie z. B. Krankheit, Verkehrsunfall, Stau, Umwelteinflüsse etc., kein Fotograf/Filmer zu dem Termin erscheinen, oder zu spät eintreffen, kann keine Haftung für die daraus entstandenen Schäden oder Folgen übernommen werden.

6. Sollte es kurzfristig zum Ausfall des geplanten Fotografen/Filmer kommen, kann Liebesmotiv einen anderen qualifizierten Fotografen/Filmer vorschlagen und damit die vereinbarten Pflichten erfüllen. Wenn der Auftraggeber dies nicht akzeptiert, wird die Vereinbarung beendet und die Anzahlung in voller Höhe zurückerstattet.

7. Reklamationen, gleich welcher Art, müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Bild- oder Filmmaterials bei Liebesmotiv eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bild- oder Filmaufnahmen als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

§ 5 Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Weitere Vereinbarungen bestehen nicht und bedürfen, um wirksam zu werden, einer Schriftform.

2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

3. Wenn der Auftraggeber seinen Gerichtsstand und/oder seinen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, wird der Wohnsitz von Liebesmotiv als Gerichtsstand vereinbart.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Stand: 01. Januar 2024